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   BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97   

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https://dejure.org/1997,3362
BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97 (https://dejure.org/1997,3362)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - 4 StR 123/97 (https://dejure.org/1997,3362)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - 4 StR 123/97 (https://dejure.org/1997,3362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch durch freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung - Hinreichende Feststellungen zu der Vorstellung des Angeklagten von der Möglichkeit der Tatvollendung bei Aufgabe der weiteren Tatausführung - Anordnung der Unterbringung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Ein strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten von dem unbeendeten Mordversuch wäre aber nur dann zu verneinen, wenn er die weitere Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgegeben hätte oder wenn ein fehlgeschlagener Versuch vorläge, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Rücktritt ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 34, 53, 56; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Anhaltspunkte, daß bei dem Angeklagten keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg (vgl. BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578) besteht, sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), da der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), da der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Für einen symptomatischen Zusammenhang (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.N.) zwischen diesem Hang und den dem Angeklagten in diesem Verfahren vorgeworfenen Taten spricht insbesondere die Einlassung des Angeklagten, "wenn man Alkohol haben wolle und kein Geld habe, dann beschaffe man es sich eben" (UA 10).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Zwar ist es im Ergebnis nicht zu beanstanden, daß das Landgericht von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus abgesehen hat, da diese Vorschrift nicht anwendbar ist, wenn die Gefährlichkeit eines vermindert Schuldfähigen - wie hier - ihren tragenden Grund nicht in den Folgen einer Hirnschädigung, sondern in vorübergehenden Zuständen nach Alkoholmißbrauch hat (vgl. BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Für die Annahme eines Hanges im Sinne von § 64 StGB genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 und 4).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Für die Annahme eines Hanges im Sinne von § 64 StGB genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 und 4).
  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Ein strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten von dem unbeendeten Mordversuch wäre aber nur dann zu verneinen, wenn er die weitere Ausführung der Tat nicht freiwillig aufgegeben hätte oder wenn ein fehlgeschlagener Versuch vorläge, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Rücktritt ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 34, 53, 56; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
  • BGH, 31.05.1989 - 2 StR 130/89

    Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 123/97
    Ebenso lassen die Feststellungen die Möglichkeit offen, daß der Angeklagte die Geschädigte noch hätte verfolgen und einholen können, bevor sie in das Nachbarhaus flüchtete (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 10).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 694/98

    Rücktritt vom Versuch; Rücktrittshorizont; Beweiswürdigung zur Tätervorstellung;

    Strafbefreiender Rücktritt war somit nicht mehr möglich (BGH NStZ-RR 1997, 260).
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